Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung des Schützenverein SV 2011 Darmstadt-Dieburg e.V. hat am 26.4.2024 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Beitragsordnung des Schützenverein SV 2011 Darmstadt-Dieburg e.V.
1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
2. Die Beiträge werden jeweils im ersten Monat des Jahres eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Höhe des Beitrages ist:
für jedes Mitglied | 50,00€ |
3. Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr. Diese wird nach der Aufnahme in den Verein fällig und im Lastschriftverfahren eingezogen. Sie beträgt:
a) | für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) | 100,00€ | ||
b) | für weitere Familienmitglieder (Verwandte 1. Grades | 50,00€ | ||
c) | für Rentner und Studenten | 100,00€ | ||
d) | für Schüler und Jugendliche | 50,00€ | ||
e) | für passive Fördermitglieder | 0,00€ |
4. Der Verein erhebt eine jährliche Schießpauschale für den Kauf von Material und für Startgelder von:
a) | für aktive Schützen die nur Luftdruckwaffen schießen | 50,00€ | ||
b) | für alle andren aktiven Schützen | 80,00€ |
5. Der Verein erhebt eine Umlage in Form einer vierteljährlichen Mietpauschale für die RSA. Weitere Umlagen oder Sachleistungen sind z.Z. nicht vorgesehen. Solche müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Mietpauschale für:
a) | aktive Schützen (alle Kaliber) | 75,00€ | ||
b) | aktive Schützen nur Luftdruck | 0,00€ |
6. Alle Mitglieder müsse keine Arbeit zum Erhalt und zur Pflege der angemieteten Einrichtungen und Anlagen erbringen. Die Kosten dazu werden mit der Schießpauschale abgedeckt.
7. Der Verein erhebt einen Gastschützenbeitrag in Höhe von 25,00€ pro Schießtag ab dem 3. Probetraining für Interessenten, für Gäste die nicht dem Verein beitreten möchten ab dem 1. Schießtag.
8. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Über die Beitragshöhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.